Wichtige Informationen zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg
Stand: 21.06.2022
Auszüge aus dem aktuellen Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
für das Schuljahr 2022/2023:
Schul- und Unterrichtsorganisation 2022/2023
- Regelbetrieb mit Präsenzunterricht ab dem 22.08.2022
- Lernstandserhebung werden zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 durchgeführt
Hygiene und Infektionsschutz
- schulinternes Hygienekonzept, Lüftungsplan
- Niesetikette, Hände waschen
- Abstandsregelungen sind aufgehoben
- Masken müssen nicht mehr getragen werden
- Testpflicht in der "Schutzwoche" (22. bis 26.08.2022) für Menschen ohne Impfung oder Nichtgenesene
- Tests können von Geimpften sowie Genesenen freiwillig durchgeführt werden
Stand: 30.03.2022
Informationen aus dem aktuellen Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
- ab dem 04.04.2022 entfällt die Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich der Schule
- Testkonzept: bis 29.04.2022 wöchentlich drei Testungen (außer Geimpfte sowie Genesene), ab 02.05.2022 entfällt die Testung ersatzlos
- Beratungen und Gespräche sind wieder in Präsenz (in der Schule) durchführbar
Stand: 01.03.2022
Ab Montag (7. März 2022) sind die SchülerInnen nur noch an drei Tagen in der Schulwoche zu testen (Montag, Mittwoch und Freitag).
Geimpfte und genesene SchülerInnen und in der Schule Tätige können sich freiwillig testen, hierfür stellen die Schulen die erforderlichen Tests zur Verfügung.
Außerdem gilt ab Montag wieder die Präsenzpflicht in allen Klassen. Eine Ausnahme gibt es nur für besonders gefährdete SchülerInnen mit einem ärztlichen Attest. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Hier das aktuelle Testkonzept sowie die Anlage über die Bescheinigungen der Selbsttests.
Stand: 17.01.2022
In dem folgenden Elternbrief hat Frau Knospe die Informationen aus dem aktuellsten Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 14.01.2022 zusammengefasst.
Stand: 17.12.2021
Die Änderungen vom 15. November 2021 bleiben bestehen.
Hinzu kommt jedoch die Präsenzpflicht für die 6. Klassen, die bisher der Schule auf Elternwunsch fernbleiben durften.
Zusammenfassung:
- SchülerInnen der Klassenstufen 6, 9 und 10 werden im Präsenzunterricht beschult (in der Schule)
- SchülerInnen der Klassenstufen 1 bis 5, 7 und 8 können dem Präsenzunterricht fernbleiben
- Vorgaben für die Abmeldung vom Präsenzunterricht siehe Stand vom 25.11.2021
- dreimal pro Wochen testen (Montag, Mittwoch und Freitag)
- Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in allen Gebäuden
Stand: 08.12.2021
Stand: 25.11.2021
Am heutigen Abend kam das Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nun auch bei uns in der Schule an und wir dürfen endlich offizielle Aussagen tätigen.
Hier das Elternschreiben als PDF-Dokument zum Download sowie wichtige Auszüge.
Ab Montag (29.11.2021) gilt:
- SchülerInnen der Klassenstufen 9 und 10 werden im Präsenzunterricht beschult (in der Schule)
- SchülerInnen der Klassenstufen 1 bis 8 können dem Präsenzunterricht fernbleiben
Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20.12.2021. Der 17.12.2021 ist demnach der letzte Unterrichtstag. Am 03.01.2022 Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen.
Stand: 15.11.2021
Seit dem 15.11.2021 gelten in den Schulen des Landes Brandenburg neue Regelungen bezüglich der Testungen sowie des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in den Klassenstufen 1 bis 6.
Außerdem gibt es wieder ein aktuelles Schreiben des Ministeriums (MBJS) zur Unterrichtsorganisation ab dem 15.11.2021.
Für die Erziehungsberechtigten ist daraus die Anlage 3 (siehe Bild) bedeutsam. Unter dem Bild befindet sich das Schreiben im Ganzen als PDF-Download.
Stand: 10.11.2021
Die Schule hat ein aktuelles Schreiben zur Unterrichtsorganisation vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (MBJS) erhalten. Neu ist die Erhöhung der Testfrequenz!
Ab der kommenden Woche (15.11.2021) werden Montag, Mittwoch und Freitag die Testnachweise kontrolliert. Es werden also dreimal in der Woche Tests durchgeführt.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind Getesteten gleichgestellt.
Stand: 16.09.2021
Hier gibt es wieder einen aktuellen Elternbrief vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Die wichtigsten Inhalte sind das Testen der SchülerInnen während der Herbstferien (Tests werden vor den Ferien ausgegeben, nicht notwendig bei nachgewiesenem Impfschutz sowie Genesenennachweis), das kostenlose Impf-Angebot für Kinder ab 12 Jahren (Flyer dazu beachten) sowie Quarantäne-Regelungen.
Alle anderen Maßnahmen bleiben bestehen (siehe Stand: 04.08.2021).
Bitte beachten Sie auch den Elternbrief vom MBJS zum Impf-Angebot vom 20.08.2021, die Ausführungen der STIKO zur Impfung von Kindern und Jugendlichen und das Muster zur Einwilligung der Impfung Minderjähriger.
Stand: 04.08.2021
Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr gibt es kaum Änderungen bezüglich des Schulbetriebs.
Einen aktuellen Elternbrief des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport finden Sie unter diesem Text im PDF-Format. Außerdem gibt es ein aktuelles Testkonzept vom 09.08.2021.
Die Schule gibt nach wie vor die Tests an die SchülerInnen aus oder die Erziehungsberechtigten holen diese ab - falls gewünscht. Jeden Montag sowie Donnerstag wird die Unterschrift der Erziehungsberechtigten zum negativen Testergebnis überprüft. Es bleibt also bei zwei Testungen pro Woche.
Der Mund-Nasen-Schutz muss von allen Erwachsenen sowie den SchülerInnen der Klassenstufen 7 bis 10 im Schulhaus getragen werden. Die Klassenstufen 1 bis 6 sind vom Tragen befreit. Es muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei Kindern unter 14 Jahren entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Art des Mund-Nasen-Schutzes. Eine Alltagsmaske (z.B. aus Stoff) ist hier möglich.
Stand: 15.06.2021
Es gibt ein aktuelles Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Schulen im Land Brandenburg zur Organisation des Schuljahres 2021/2022. Hier ein Auszug sowie der vollständige Elternbrief als PDF-Datei.
Stand: 16.06.2021
Ab dem 16.06.2021 gilt die Maskenpflicht im Schulhaus nur noch für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7, Lehrkräfte, Schulpersonal sowie Besucherinnen und Besucher. Außerhalb der Räumlichkeiten müssen keine Masken (mehr) getragen werden.
Stand: 04.06.2021
Unterricht ab dem 07.06.2021
Ab dem 07.06.2021 befinden sich auch die Klassenstufen 7 bis 9 im "normale" Präsenzunterricht. Der Stundenplan wird von den Klassenlehrerinnen bekanntgegeben.
Es wird immer auch einen Vertretungsplan geben.
Für die letzten Schulwochen vor den Sommerferien sowie das neue Schuljahr hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Pressemitteilung mit wichtigen Informationen - zum Beispiel bezüglich der Test- sowie Maskenpflicht - veröffentlicht.
Unter den folgenden Auszügen befinden sich jeweils die ausführlichen Schreiben im PDF-Format.
Stand: 26.05.2021
Unterricht in der Woche vom 31.05. bis 04.06.2021
Ab dem 31.05.2021 beginnt in Brandenburg der "normale" Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 entsprechend des Stundenplanes, den die Klassenlehrerinnen bekanntgeben. Es wird immer auch einen Vertretungsplan geben.
Die Klassenstufen 7 und 9 verbleiben in der Woche vom 31.05. bis 04.06. 2021 noch im derzeit praktizierten Wechselunterricht und werden erst ab dem 07.06.2021 wieder in vollem Umfang beschult.
Die Klassenstufe 8 befindet sich zu den Werkstatttagen beim IB in Neuenhagen.
Die 10. Klassen beginnen ab 31.05.2021 ihr dreiwöchiges Betriebspraktikum, an dem nicht alle Schüler teilnehmen. Die verbleibenden Schüler werden zusammen von einer Lehrkraft für jeweils 4 Stunden täglich in der Schule unterrichtet.
Stand: 25.04.2021
Informationen aus dem aktuellen Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg:
Unterricht ab dem 03.05.2021
Bis zu einem Inzidenzwert (...) von 165 werden alle Schüler/innen im (...) Präsenzunterricht (...) unterrichtet.
Für die Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 6 gilt:
Ab einem Inzidenzwert von 165 (bei drei aufeinanderfolgenden Tagen) müssen die Schüler/innen im Distanzunterricht (zu Hause) beschult werden. Eine Notbetreuung kann dann von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
Die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 9 bis 10 werden unabhängig vom Inzidenzwert im Präsenzunterricht beschult.
Mund-Nasen-Schutz- und Testpflicht
Auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulhaus besteht eine Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz). Während des Lüftens können diese abgenommen werden. Die Mindestabstände zwischen den Personen sind dabei einzuhalten.
Bei Schüler/innen bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder auf Grund der besseren Passform eine Allgemeinmaske (z.B. aus Stoff) getragen wird.
Auch im Personennahverkehr sowie in den Schülertransporten ist von jeder Person ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Auf dem Schulgelände dürfen die Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.
Es besteht seit dem 19.04.2021 eine Testpflicht. Alle Personen, die den Schulhof betreten, müssen ein negatives Testergebnis (Corona-Schnelltest) vorweisen.
Detaillierte Informationen zur Beschulung der Schüler/innen im Land Brandenburg finden Sie im folgenden Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg sowie auf dessen Internetseite .
Stand: 12.04.2021
Da die Schule die Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg bezüglich des Testverfahren erst am vergangenen Freitag nach 20.00 Uhr erhalten hat, sind die Informationen für die Erziehungsberechtigten der Klassenstufen 1 bis 6 und 10 erst heute mit einem umfangreichen Schreiben übermittelt worden. Die Vorgaben gelten erst einmal nur bis zum 16.04.2021.
Die Klassen 3 bis 6 haben täglich wieder vier Stunden.
Die Klasse 2 befindet sich mittwochs im Distanzlernen (zu Hause) und hat an den anderen Tagen vier Stunden.
Die Klasse 1 wird nach dem gleichen Plan unterrichtet, der auch schon vor den Osterferien galt.
In dieser Woche (12. bis 16.04.2021) entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob die Kinder die Schule besuchen (Präsenzunterricht) oder zu Hause lernen (Distanzunterricht).
Für die Klassenstufe 10 gibt es bezüglich des Unterrichts keine Veränderungen.
Hier das Schreiben von Frau Knospe für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie die Klassenstufe 10.
Außerdem ein Schreiben von Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst an die Erziehungsberechtigten, welches die Grundlage für unser Vorgehen darstellt.
Nachfolgend weitere Dokumente des MBJS zum Testkonzept:
Stand: 06.04.2021
Achtung!
Aktuelle Änderungen für den Schulbeginn nach den Osterferien!
- Klassenstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht (Eltern entscheiden über Teilnahme oder Distanzunterricht)
- Klassenstufen 7 bis 9 im Distanzunterricht zu Hause
- Klassenstufe 10 im Präsenzunterricht
Folgenden Informationen gelten nur für die Klassenstufen 1 bis 6 und 10.
Laut des letzten Informationsschreibens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 25.03.2021 gibt es keine Änderungen zum Schulbetrieb. Dieser wird wie in der Woche vor den Osterferien fortgeführt.
Quelle: Auszug aus dem Schreiben des MBJS vom 25.03.2021
An alle Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6
Falls Sie nicht möchten, dass die Schülerin/der Schüler am Präsenzunterricht (in der Schule) teilnimmt, informieren Sie bitte immer bis zum Mittwoch der Vorwoche die Schulleitung darüber.
Die Schülerin/der Schüler erhält dann Aufgaben für den Distanzunterricht (zu Hause).
Die Abmeldung (Mail/Anruf) für die kommende Schulwoche muss bis zum 07.04.2021 erfolgen!
Hier das aktuelle Schreiben des MBJS vom 25.03.2021 als PDF-Dokument:
Stand: 21.03.2021
Aus der aktuellen Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg:
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am Wochenende die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen. Das von den Schulen jeweils gewählte Modell des Präsenzunterrichts bleibt bis zu den Osterferien weiter bestehen.
Die Schulen wurden über die Änderung der Schulorganisation kurzfristig informiert. Wenn Eltern sich entscheiden, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, werden sie gebeten, die Schulen entsprechend zu informieren. Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler aus diesem Grund werden nicht als unentschuldigte Fehlzeiten gewertet.
Pressemitteilungen | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)
Stand: 11.03.2021
Um die Vermischung der Lerngruppen in den Eingangsbereichen zu vermeiden, gibt es eine Wegeplanung, die jeder Klassen einen bestimmten Ein- und Ausgang zum Schulhaus vorschreibt.
Außerdem holen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler vor der ersten Stunde sowie nach der Hofpause vom Schulhof ab und begleiten sie in das Gebäude.
Stand 09.03.2021
Die Schulleitung der Clara-Zetkin-Schule arbeitet momentan an der Organisation des Unterrichts ab Montag, dem 15.03.2021. Dann werden auch die Klassenstufen 7 bis 9 wieder den Präsenzunterricht in der Schule besuchen. Einen Elternbrief mit genauen Informationen dazu wird es so schnell wie möglich geben. Wir bitten um Geduld. Dann werden alle Neuerungen auch an dieser Stelle wieder nachzulesen sein.
Wir freuen uns schon auf die Schülerinnen und Schüler!
Stand 17.02.2021
Ab dem 22.02.2021 besuchen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 wieder die Schule (Präsenzunterricht).
Details sind dem folgenden Elternbrief zu entnehmen:
Stand 08.02.2021
Informationen zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler im 2. Schulhalbjahr (Quelle ist die Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport):
"Vorerst bis 21. Februar werden alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen zu Hause unter Anleitung durch die Lehrkräfte. Das gilt vorbehaltlich den Regelungen in der erwarteten nächsten Eindämmungs-Verordnung.
Ausnahmen:
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen
(Jahrgangsstufen 10, 12 (Gymnasium) und 13 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium, Schule des Zweiten Bildungswegs) sowie im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs erhalten weiterhin Präsenzunterricht. "
Ein Schreiben des Ministeriums vom 08.02.2021, welches den Schulämtern und somit den Schulen des Landes Brandenburg zuging, lässt uns hoffen, dass es nach dem 21.02.2021 schrittweise zur Öffnung der Schulen kommt. Das Schreiben befindet sich auch auf der Internetseite des Ministeriums (PDF-Datei).
Hier ein Auszug:
Stand 29.01.2021
Informationen zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler nach den Winterferien (Quelle ist die Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport):
"Vorerst bis 14. Februar – werden alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen Zuhause unter Anleitung durch die Lehrkräfte.
Ausnahmen:
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen
(Jahrgangsstufen 10, 12 (Gymnasium) und 13 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium, Schule des Zweiten Bildungswegs) sowie im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs erhalten weiterhin Präsenzunterricht."
Stand 27.01.2021
Informationen zu den Halbjahreszeugnissen von der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
"Nachdem absehbar ist, dass die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen aufgrund der pandemischen Lage nach den Winterferien nicht in den Präsenzunterricht zurückkehren können – auch nicht im Wechselmodell – werden die diesjährigen Halbjahreszeugnisse ab dem 29. Januar (Zeugnistag) von den Schulen per Post versendet."
Dies gilt nicht für die Schüler/innen im Präsenzunterricht (Klassenstufe 10)!
Quelle:
Pressemitteilungen | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)
Stand 20.01.2021
Bezüglich des Unterrichts in der kommenden Woche (25. bis 29.01.2021) hier ein Auszug aus den neusten Informationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
Ab 11. Januar 2021 – und vorerst bis 29. Januar – werden alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen Zuhause unter Anleitung durch die Lehrkräfte.
Ausnahmen:
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen
(Jahrgangsstufen 10, 12 (Gymnasium) und 13 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium, Schule des Zweiten Bildungswegs) sowie im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs erhalten weiterhin Präsenzunterricht. Sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt – aufgrund besonders hoher Infektionszahlen in der Region – nichts Anderes regelt. Die Schulleitungen stellen sicher, dass alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt werden, damit in diesen Klassen und Lerngruppen ein Mindestabstand eingehalten werden kann.
Quelle:
Corona Aktuell | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)
Stand 08.01.2021
Gestern wurde vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Pressemitteilung veröffentlicht, die den Schulen heute zuging.
Hier Auszüge daraus:
"Demnach bleibt der Präsenzunterricht weiterhin ausgesetzt und der Distanzunterricht wird um zwei Wochen bis zum 22. Januar verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen..."
"In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt."
Quelle:
Pressemitteilungen | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)
Stand 14.12.2020
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nun auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Unterricht.
Vom 14. bis 18.12.2020 können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Schülerin oder der Schüler (Klassenstufen 1 bis 9) die Schule besucht. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 lernen im Präsenzunterricht (in der Schule)!
Bitte teilen Sie den Lehrer/innen schriftlich mit, wenn Ihr Kind in diesem Zeitraum zu Hause bleibt. Es erhält dann Aufgaben für den Heimunterricht.
Vom 04. bis 08.01.2021 bleiben die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 9 zu Hause und werden im Distanzunterricht (Heimunterricht) beschult. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 lernen im Präsenzunterricht (in der Schule) unter Einhaltung des Mindestabstandes!
Informationen zum Unterrichtsmaterial erhalten Sie vom jeweiligen Klassenleiter. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an diese. Hier nochmals der Link für die weBBcloud mit Arbeitsmaterial. Das Passwort erhalten Sie im Bedarfsfall von der Lehrerin/dem Lehrer. Es gibt auch die Möglichkeit der Verteilung von Material mittels E-Mail oder der Übersendung ausgedruckter Materialien.
Über die Form entscheidet der jeweilige Lehrer/die Lehrerin.
Für aktuelle Informationen bitte auch immer den Internetauftritt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport beachten.
Hier das offizielle Schreiben des Ministeriums:
Stand 01.12.2020
Am 25. November 2020 hatten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens auf weitere Schutzmaßnahmen verständigt.
Den getroffenen Verabredungen gemäß hat die Landesregierung einen Teil der die Schulen betreffenden Maßnahmen im Wege einer Zweiten Eindämmungsverordnung geregelt und sich für einige weitere Maßnahmen darauf verständigt, dass diese durch gesonderte Verfügung des MBJS implementiert werden.
Die vom Kabinett beschlossenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Infektion sind bis zum 21. Dezember 2020 befristet und betreffen auch den Schulbetrieb.
Auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport stehen immer die neusten Informationen bezüglich der aktuellen Eindämmungsverordnung zur Verfügung.
Corona Aktuell | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)
Seit dem 01.12.2020 gibt es für die Schulen im Land Brandenburg befristete Änderungen zur Maskenpflicht.
Hier ein Auszug bezüglich der generellen Maskenpflicht im gesamten Schulbereich:
Corona Aktuell | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)
Stand 06.11.2020
Es gibt einen aktuellen Brief über fünf Seiten vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg für die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler.
Hier der Brief als PDF-Datei zum Download.
Stand 25.10.2020
Morgen beginnt für die Schülerinnen und Schüler in Brandenburg nach zwei Wochen Herbstferien wieder die Schule. Der schulinterne Hygieneplan wurde dafür überarbeitet und kann in der Schule eingesehen werden. Grundlage dafür bilden die Verordnungen des Landes Brandenburg zum Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 sowie die des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Das Betreten der Schule durch die Erziehungsberechtigten sowie andere schulfremde Personen muss nach wie vor der Schulleitung im Vorfeld gemeldet werden. Bitte verabreden Sie Termine!
Alle wichtigen Informationen zum aktuellen Schulbetrieb gibt es auf der folgenden Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Hier die Inhalte der aktuellen Pressemitteilung vom 23.10.2020:
"Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Wir alle – Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Großeltern, aber auch die Schülerinnen und Schüler selbst – tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass die Schulen weiter geöffnet bleiben können und der Distanzunterricht ‚aus der Ferne‘ die Ausnahme bleibt. Die Landesregierung hat die Entwicklung der Pandemie verantwortungsvoll im Blick und ergreift jederzeit entsprechende Maßnahmen, damit wir alle gut durch diese schwierige Situation kommen.“
Jede Schule verfügt über einen eigenen Hygieneplan und ein ausgefeiltes Konzept zum Umgang mit der Pandemie. In der aktuellen „3. Ergänzung Rahmenhygieneplan Schule“ (Stand 03.10.2020) sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst (Auszug):
Unterricht/Unterrichtsformen
- Der Unterricht ist – soweit möglich – in festen Lerngruppen (Klassen, Kurse) durchzuführen, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Die Zuordnung der Lehrkräfte soll so wenige Wechsel wie möglich enthalten.
- Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote dürfen erteilt werden. Das Singen im Unterricht in kleinen Gruppen mit größerem Abstand der Schüler voneinander ist bei ausreichend guter Belüftung oder im Freien möglich.
- Der Sportunterricht kann unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden. Das Hygienekonzept des betreffenden Schulträgers bzw. Sportstättenbetreibers ist zu beachten.
Persönliche Hygiene
- Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben.
- Das Distanzgebot zwischen den Lehrkräften und zwischen Lehrkräften und Eltern oder sonstigen Besuchern oder Praktikanten ist einzuhalten (mindestens 1,5 m Abstand).
- Händehygiene: regelmäßiges Waschen der Hände mit Seife und Wasser
- Husten- und Niesetikette: Abstand gegenüber anderen Personen halten, Husten und Niesen in die Armbeuge.
Mund-Nase-Schutz
- Es wird empfohlen, dass das schulische Personal im Kontakt zu anderen Erwachsenen (Kollegen, Eltern, Externen usw.), im Rahmen der Schülerbeförderung oder in den Pausen auf dem Schulhof eine Alltagsmaske dann trägt, wenn bei diesen Kontakten die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können.
- Schülerinnen und Schüler tragen die Alltagsmaske in allen Bereichen der Schule (Flure, Essenraum, Waschräume usw.), aber nicht im Unterricht und auf dem Pausenhof.
Räume (Gestaltung der Lern-, Lehr- und Arbeitsplätze)
- Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Lehrkräften sowie zwischen den Lehrkräften und sonstigem Personal an den Schulen ist weiterhin einzuhalten. Dies gilt insbesondere beim Betreten und Verlassen sowie beim Aufenthalt mehrerer Personen z. B. im Lehrerzimmer, in den Vorbereitungsräumen, in Pausenbereichen oder in der Teeküche.
- Der Wechsel von Klassenräumen ist soweit möglich zu vermeiden.
- Die Anordnung der Sitzplätze der Schülerinnen und Schüler soll so vorgenommen werden, dass enge Kontakte von Angesicht zu Angesicht während des Unterrichts auf ein Minimum reduziert werden.
- Der Lehrertisch oder das Lehrerpult in den Unterrichtsräumen sollen nach Möglichkeit so angeordnet werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zur ersten Sitzreihe eingehalten werden kann.
Lüften
- Mehrmals täglich, mindestens nach jeder Unterrichtstunde, wenn unterrichtsorganisatorisch möglich alle 20 Minuten, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung der Räume durch vollständig geöffnete Fenster vorzunehmen. Diese soll zwischen 3 bis 10 Minuten dauern. Eine Fensterlüftung ist vor jeder Raumnutzung und beim Verlassen umzusetzen.
- Können aufgrund baulicher Gegebenheiten Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist dieser Raum für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumluft-technische Anlage (RLT-Anlage, Lüftungsanlage) vorhanden.
Betreuungsgrundsätze
Voraussetzung für einen wirksamen Infektions- und Gesundheitsschutz ist es, dass ausschließlich gesunde Schülerinnen und Schüler ohne Anzeichen der Krankheit COVID-19 betreut werden. Das gilt auch für Beschäftigten während der Betreuung der Schülerinnen und Schüler oder für andere im Schulbetrieb beschäftigte Personen.
Auftreten von Krankheitszeichen
Krankheitssymptome können bei Kindern geringer ausgeprägt sein als bei Erwachsenen, deshalb sollen beim Auftreten von Krankheitszeichen bei Schülerinnen und Schüler umgehend die betreffenden Eltern benachrichtigt und Maßnahmen zur Abklärung der Symptome besprochen werden."
Weitere Informationen:
- Link zum MBJS "Corona Aktuell"
- Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
Hier das Schreiben von Frau Knospe zu den Herbstferien 2020 als Bild sowie PDF-Datei zum Download.
Stand: 05.08.2020
Die Schulen im Land Brandenburg bereiten sich auf drei mögliche Formen des Schulbetriebs vor.
Momentan starten wir am 10.08.2020 mit dem "Regelschulbetrieb unter besonderen Bedingungen". Die Pausen werden teilweise verändert und es gilt eine Maskenpflicht in einigen Bereichen.
Hier dazu ein Auszug aus der heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg:
"Alle Personen müssen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht soll aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof gelten. Für die Horte soll es ähnliche Regelungen geben. Hier werden die pädagogischen Räume und die Außenanlagen ausgenommen. Die geänderte Umgangsverordnung soll am nächsten Dienstag vom Kabinett beschlossen werden."
Informationen aus dem Schuljahr 2019/2020
Hier das Schreiben von Frau Knospe zum Schuljahresabschluss als Bild sowie PDF-Datei zum Download.
Hier das Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) an die Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg. Thema ist die Beschulung weiterer Jahrgangsstufen ab dem 25.05.2020.
Ab dem 25.05.2020 werden die Klassenstufen 1 bis 4 sowie 7 bis 8 tage- und stundenweise beschult. Dazu ein Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS):
"...allen Schülerinnen und Schülern soll vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme an Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht werden. Dies umfasst den Zeitraum vom 25. Mai 2020 bis zum 24. Juni 2020 - dem Beginn der Sommerferien in Brandenburg.
Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere, dass in den Schulen durch die Einhaltung der gesundheitsschützenden Maßnahmen gemäß § 12 Absatz 2 und 3 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung nur beschränkte Kapazitäten für einen Präsenzunterricht zur Verfügung stehen und daher die Wiederaufnahme nur zahlenmäßig begrenzt und schrittweise erfolgen kann. Hiervon ausgehend wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und 7 bis 8 sowie für die Leistungs- und Begabungsklassen ein temporär organisierter Unterricht vorgesehen."
Die Schulleitung plant dies momentan sorgfältig. Dabei ist zu bedenken, dass wir als Förderschule mit den Klassenstufen 1 bis 10 die Angaben für die Grund- und weiterführenden Schulen vereinen müssen.
Elternbriefe werden zeitnah von den Klassenleiterinnen versendet, um die Informationen an die Eltern und Erziehungsberechtigten weiterzuleiten.
Der schulinterne Hygieneplan wurde ergänzt und bietet die Grundlage für die Belehrungen zum Präsenzunterricht. Er kann bei Bedarf in der Schule eingesehen werden.
Hier die aktuellen Informationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg im PDF-Download.